641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(Art. 18 Abs. 1 MWSTG)
Private Organisationen im Sinn von Artikel 32abisUSG1erbringen durch ihre Tätigkeiten Leistungen gegenüber den Herstellern und Importeuren. Die vorgezogenen Entsorgungsgebühren sind Entgelt für diese Leistungen.