641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(Art. 19 Abs. 2 MWSTG)
Eine Einfuhrsteuerveranlagung nach Artikel 112 ist auch für die Inlandsteuer massgebend, sofern nach der Einfuhrveranlagung keine Bearbeitung oder Veränderung der Leistungskombination vorgenommen wurde.
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