641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(Art. 24a MWSTG)
Weist die steuerpflichtige Person die Steuer beim Wiederverkauf von Sammlerstücken offen aus, so schuldet sie die Steuer und kann weder die Margenbesteuerung anwenden noch die fiktive Vorsteuer abziehen.
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