(Art. 25 Abs. 2 Bst. abisMWSTG)
- Als elektronische Bücher ohne Reklamecharakter gelten elektronische Erzeugnisse, die:
- auf elektronischem Weg übermittelt oder auf Datenträgern angeboten werden;
- in sich geschlossene, überwiegend text- oder bildbasierte und nicht interaktive Einzelwerke sind; und
- im Wesentlichen die gleiche Funktion wie gedruckte Bücher nach Artikel 51 erfüllen.
- Zu den elektronischen Büchern ohne Reklamecharakter gehören auch Hörbücher, die inhaltlich überwiegend dem Originalwerk entsprechen.