1.–2.1… 3. Wer ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis oder das Kontrollschild ein Motorfahrrad führt,
wer ein Motorfahrrad ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschild einem andern überlässt,
wer ein Motorfahrrad verwendet, das unrechtmässig mit einem Fahrzeugausweis versehen worden ist,
wird mit Busse bestraft. 4. Wer ein Motorfahrrad führt, für das die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht,
wer ein Motorfahrrad, für das die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht besteht, einer anderen Person zum Gebrauch überlässt,
wird mit Busse bestraft. 5. Der Halter eines Motorfahrrads, der den Halter- oder Fahrzeugwechsel nicht fristgemäss meldet,
der Inhaber eines Führerausweises für Motorfahrräder, welcher der Behörde Tatsachen, die eine Änderung oder Ersetzung dieses Dokuments erfordern, nicht fristgerecht meldet,
wird mit Busse bestraft.2
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