741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
Den Inhabern eines nach bisherigem Recht ausgestellten Führerausweises stehen die durch diese Verordnungsänderung eingeführten Berechtigungen auch ohne Eintrag im Ausweis zu.
Fahrzeugführer, die lediglich den Führerausweis der Kategorie F besitzen, können von der Behörde den Eintrag der Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h verlangen.
Für vor dem 1. Oktober 1995 in Verkehr gesetzte Motorfahrzeuge, die nach neuem Recht als Leicht‑, Klein- oder dreirädrige Motorfahrzeuge bezeichnet werden, können die bisherigen Vorschriften weiterhin angewendet werden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.