(Art. 66 und 67)
1. Fachgruppe:Recht
Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten; Verkehrsregeln und Signalisation; Haftpflicht und Versicherungen; verwaltungsrechtliche Massnahmen; Grundzüge und Tatbestände des Verkehrsstrafrechts.
2. Fachgruppe:Psychologie
Allgemeine Menschenkenntnis; Leistungs- und Verhaltensbewertung; Fahrtauglichkeit; Grundlagen der Gesprächsführung; bestimmende Faktoren im Ablauf der Führerprüfung; Verkehrsexperten-Tätigkeit als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte und Öffentlichkeit.
3. Fachgruppe:Mathematik und Fahrzeugtechnik
Mathematische Grundoperationen; Grössen- und Einheitssysteme; Hebelgesetz; Bewegungslehre; Energie; Reibung; Arbeit; Leistung; Masse; elektrische Anlagen; Motoren; Bremsen; Vergaser; Kraftübertragung; Räder und Bereifung; Fahrgestell und Lenkung; Prüfstandkunde.
4. Fachgruppe:Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge
Nach den Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge.
5. Fachgruppe:Verkehrssinnbildung
Verkehrssehen; Verkehrsumwelt; Verkehrsdynamik; Verkehrstaktik; Gefahren und Folgen der Einnahme von Alkohol, Betäubungs- und Arzneimitteln.
6. Fachgruppe:Abnahme einer praktischen Führerprüfung auf leichtenMotorwagen mit Beurteilung des Fahrschülers.
7. Fachgruppe:Technische Prüfung eines leichten Motorwagens (Lieferwagen oder leichtes Sattelmotorfahrzeug) mit Erstellung der Prüfungs-
unterlagen.
1. Fachgruppe:Recht
Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten; Verkehrsregeln und Signalisation; Haftpflicht und Versicherungen; verwaltungsrechtliche Massnahmen; Grundzüge und Tatbestände des Verkehrsstrafrechts.
2. Fachgruppe:Psychologie
Allgemeine Menschenkenntnis; Leistungs- und Verhaltensbewertung; Fahrtauglichkeit; Grundlagen der Gesprächsführung; bestimmende Faktoren im Ablauf der Führerprüfung; Verkehrsexperten-Tätigkeit als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte und Öffentlichkeit.
3. Fachgruppe:Verkehrssinnbildung
Verkehrssehen; Verkehrsumwelt; Verkehrsdynamik; Verkehrstaktik; Gefahren und Folgen der Einnahme von Alkohol, Betäubungs- und Arzneimitteln.
4. Fachgruppe:Abnahme einer praktischen Führerprüfung auf leichtenMotorwagen mit Beurteilung des Fahrschülers.
1. Fachgruppe:Recht
Grundzüge des Verwaltungsrechts; Rechte und Pflichten des Verkehrsexperten.
2. Fachgruppe:Psychologie
Grundlagen der Gesprächsführung; Verkehrsexperten-Tätigkeit als Sonderaufgabe; Verkehrsexperte und Öffentlichkeit.
3. Fachgruppe:Mathematik und Fahrzeugtechnik
Mathematische Grundoperationen; Grössen- und Einheitssysteme; Hebelgesetz; Bewegungslehre; Energie; Reibung; Arbeit; Leistung; Masse; elektrische Anlagen; Motoren; Bremsen; Vergaser; Kraftübertragung; Räder und Bereifung; Fahrgestell und Lenkung; Prüfstandkunde.
4. Fachgruppe:Bau und Ausrüstung der Fahrzeuge
Nach den Vorschriften über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge.
5. Fachgruppe:Technische Prüfung eines leichten Motorwagens (Lieferwagen oder leichtes Sattelmotorfahrzeug) mit Erstellen der Prüfungsunterlagen.
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