817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Lebensmitteln dürfen Mikroorganismen zugesetzt werden, wenn dies für die Herstellung notwendig oder für die Erreichung einer spezifischen Eigenschaft des Lebensmittels erwünscht ist.
Die zugesetzten Mikroorganismen müssen für Lebensmittelzwecke geeignet sein.
Das EDI kann weitere Anforderungen an Mikroorganismen festlegen.
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