817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Das EDI bezeichnet die zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen an Lebensmitteln tierischer Herkunft zulässigen Verfahren und legt die Anforderungen an diese Verfahren fest.
Das BLV kann im Einzelfall weitere Verfahren vorläufig bewilligen. Es erteilt die Bewilligung, wenn:
dies mit der guten Verfahrenspraxis vereinbar ist; und
eine Gesundheitsgefährdung nach dem Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann.
Im Übrigen richtet sich das Bewilligungsverfahren nach den Artikeln 4–7.
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