817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die GVO sind, solche enthalten oder daraus gewonnen wurden (GVO-Erzeugnisse) und die zur Abgabe an Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt sind, bedarf der Bewilligung durch das BLV.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Erzeugnisse nach Absatz 1:
nach dem Stand der Wissenschaft sicher sind;
die Bestimmungen und Voraussetzungen nach den folgenden Gesetzen erfüllen:
1. Tierschutzgesetz vom 16. Dezember 20051,
2. USG,
3. GTG,
4. Epidemiengesetz vom 28. September 20122,
5. Landwirtschaftsgesetz vom 29. April 19983,
6. Tierseuchengesetz vom 1. Juli 19664;
c. zusätzlich die für sie relevanten umweltrechtlichen Anforderungen nach der Freisetzungsverordnung vom 10. September 20085erfüllen; ausgenommen sind Erzeugnisse, die aus GVO gewonnen wurden.
Handelt es sich um Lebensmittel, die GVO sind oder enthalten, so leitet das BLV das Bewilligungsgesuch dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Beurteilung in seinem Zuständigkeitsbereich weiter. Das BLV erteilt die Bewilligung, wenn das BAFU im Rahmen seiner Zuständigkeit dem Inverkehrbringen zustimmt.
Handelt es sich um Lebensmittel, welche die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen, so gelten die Bewilligungsvoraussetzungen und das Bewilligungsverfahren nach den Artikeln 17 und 19:
Die Lebensmittel wurden durch gentechnisch veränderte Mikroorganismen gewonnen.
Sie wurden in einem geschlossenen System nach Artikel 3 Buchstabe h der Einschliessungsverordnung vom 9. Mai 20126hergestellt.
Sie sind von den Organismen abgetrennt, gereinigt und chemisch definierbar.
Als gereinigt nach Absatz 4 Buchstabe c gilt ein Lebensmittel, wenn darin keine DNA-Reste des gentechnisch veränderten Mikroorganismus nachweisbar sind.
Das EDI kann bestimmen, welche Lebensmittel nach Absatz 4, die von einer ausländischen Behörde in einem Verfahren zugelassen wurden, das mit jenem nach Artikel 17 vergleichbar ist, ohne Bewilligung des BLV in Verkehr gebracht werden dürfen.
Im Übrigen wird das Bewilligungsverfahren durch das EDI geregelt.