817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Eine Bewilligung wird an Personen mit Wohnsitz oder Geschäftsniederlassung in der Schweiz erteilt.1
Ausländische Gesuchstellende müssen in der Schweiz eine Vertretung bestellen; diese hat um die Bewilligung nachzusuchen und die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zu übernehmen.
Footnotes
Die Berichtigung vom15. Okt. 2019 betrifft nur den französischen Text (AS 2019 3157). ↩
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