817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Eine Bewilligung ist auf höchstens zehn Jahre zu befristen. Sie kann erneuert werden.
Eine Bewilligung erlischt, wenn:
1 deren Inhalt ins Verordnungsrecht aufgenommen wird; oder
vor Ablauf der Bewilligungsfrist kein Gesuch um Erneuerung eingereicht wird.
Das BLV kann eine Bewilligung widerrufen, wenn die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt worden ist, nicht mehr erfüllt sind. Dies ist namentlich dann der Fall, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, dass die Sicherheit des Lebensmittels oder des Gebrauchsgegenstands nicht mehr gewährleistet ist.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Mai 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2020 2229). ↩
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