817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Plastikrecyclingverfahren zur Herstellung von Bedarfsgegenständen bedürfen einer Bewilligung durch das BLV.
Keiner Bewilligung bedürfen Recyclingverfahren nach guter Herstellungspraxis, bei denen Bedarfsgegenstände aus wiederverwertetem Kunststoff hergestellt werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Kunststoff wurde aus Monomeren und Ausgangsstoffen gefertigt, die mittels chemischer Depolymerisation von Materialien und Gebrauchsgegenständen aus Kunststoff erzeugt worden sind.
Er wurde direkt am Produktionsstandort aus Produktionsverschnitt oder Produktionsresten gefertigt; er darf an einem anderen Standort verwendet werden.
Er kommt hinter einer funktionellen Barriere zum Einsatz.
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