Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und 12 Mitgliedern. Davon vertreten:
- zwei Personen die Sozialversicherungen;
- eine Person die Gutachterstellen;
- drei Personen die Ärzteschaft;
- eine Person die Neuropsychologinnen und Neuropsychologen;
- zwei Personen die Wissenschaft;
- eine Person das versicherungsmedizinische Ausbildungswesen;
- zwei Personen die Patienten- und Behindertenorganisationen.