951.26Covid-19-SBüGEmergency Federal Act19.12.2020Originalquelle
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) schliesst mit jeder Bürgschaftsorganisation einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Bürgschaftsgewährung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie ab.
Im Vertrag werden insbesondere festgelegt:
Art und Umfang der Leistungen der Bürgschaftsorganisation bei der Verwaltung, Überwachung und Abwicklung der Bürgschaften sowie die Modalitäten des Beizugs Dritter;
die Abgeltung für die Leistungen nach Buchstabe a sowie für den Aufbau zusätzlicher administrativer Ressourcen und für den Beizug Dritter;
die Vorgaben betreffend die periodische Berichterstattung, die Qualitätskontrolle, die Budgetierung und die Rechnungslegung;
die für die Abrechnung der Verluste erforderliche Dokumentation;
die Sicherstellung der Bekanntgabe der Personendaten und der Informationen;
die Voraussetzungen, unter denen Strafanzeige zu erstatten ist oder auf eine solche verzichtet wird;
die Einzelheiten bezüglich der Zustimmung zum Rangrücktritt und zur vorzeitigen Honorierung der Bürgschaft nach Artikel 7;
die Einzelheiten zur Bewirtschaftung der Forderungen nach Artikel 8;
die Mitwirkung der Bürgschaftsorganisation bei der Verhinderung, Bekämpfung und Verfolgung von Missbrauch nach Artikel 10;
die Einzelheiten zu den Vorgaben an die Kreditgeberinnen bezüglich der Informationspflicht nach Artikel 11 Absatz 3;
das Vorgehen im Streitfall;
die Mindestvertragsdauer und die anschliessende Möglichkeit zur Kündigung.
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