Die Schätzungsexperten sowie die Immobiliengesellschaften, die zur kollektiven Kapitalanlage gehören, gewähren der Prüfgesellschaft Einsicht in die Bücher, die Belege und in die Schätzungsberichte; sie erteilen ihr zudem alle Auskünfte, die sie zur Erfüllung der Prüfungspflicht benötigt.
Die Prüfgesellschaft der Depotbank und die Prüfgesellschaft der übrigen Bewilligungsträger arbeiten zusammen.
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