(Art. 30 Abs. 1 Bst. f AIG)
Für einen Aufenthalt im Rahmen von Hilfs- und Entwicklungsprojekten über die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit können Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen erteilt werden, wenn:
0 commentaries
Nutzen Sie die aktuelle Seite als Kontext für Recherche, Zusammenfassungen, Vergleiche und Entwürfe.