455.1TSchVFederal Council Ordinance01.09.2008Originalquelle
Waren, die im gleichen Transportmittel wie die Tiere transportiert werden, sind so zu laden, dass sie den Tieren keine Schäden, Schmerzen oder Leiden zufügen.
Waren, die die Tiere beeinträchtigen, dürfen nicht beigeladen werden.
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