641.201MWSTVFederal Council Ordinance01.01.2010Originalquelle
(Art. 76d MWSTG)
Zur Auswertung ihres Internetangebots kann die ESTV die Daten von Personen bearbeiten, die von diesem Angebot Gebrauch machen (Logfiles).
Die Daten dürfen nur für diese Auswertung und nur so lange wie nötig bearbeitet werden. Sie sind nach der Auswertung zu vernichten oder zu anonymisieren.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.