741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
Lässt das Ergebnis einer Fahreignungsuntersuchung keinen eindeutigen Schluss zu, so kann der Arzt bei der kantonalen Behörde eine zusätzliche Untersuchung durch einen Arzt mit einer Anerkennung einer höheren Stufe beantragen.Bei einem nicht eindeutigen Ergebnis einer Untersuchung nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe b muss dieser mindestens die Anerkennung der Stufe 3 besitzen.
Bestehen Zweifel am Untersuchungsergebnis, so kann ein Arzt mit der Anerkennung der Stufe 4 bei der kantonalen Behörde eine Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung beantragen, an der ein Arzt mit der Anerkennung der Stufe 4 und ein Verkehrsexperte teilnehmen.
Besteht die untersuchte Person die Fahrt zur Überprüfung der Fahreignung nicht, so nimmt der Verkehrsexperte ihr den Führerausweis auf der Stelle ab und übermittelt ihn an die kantonale Behörde.
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