741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
Lernfahr- und Führerausweise sowie die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport werden nur Personen erteilt, die in der Schweiz Wohnsitz haben, sich hier aufhalten oder berufsmässig in der Schweiz immatrikulierte Motorfahrzeuge führen wollen.
Für Wochenaufenthalter gilt der Familienwohnsitz als Wohnsitz, sofern sie regelmässig durchschnittlich zwei Mal im Monat dorthin zurückkehren.
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