817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Materialien und Gegenstände im Kontakt mit Lebensmitteln (Bedarfsgegenstände) einschliesslich aktiver und intelligenter Materialien und Gegenstände sind Gebrauchsgegenstände, die dazu bestimmt sind oder bei denen erwartet werden kann, dass sie bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung mit Lebensmitteln mittelbar oder unmittelbar in Berührung kommen.
Nicht als Bedarfsgegenstände gelten Materialien und Gegenstände, die als Antiquitäten abgeben werden.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Mai 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2020 2229). ↩
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