817.02LGVFederal Council Ordinance01.05.2017Originalquelle
Die verantwortliche Person ist verpflichtet, das Funktionieren der Selbstkontrollmassnahmen durch Probenahmen und Analysen zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.
Die Überprüfung der Selbstkontrollmassnahmen hat in einer dem Sicherheitsrisiko und dem Produktionsumfang angepassten Form zu erfolgen.
Das EDI kann bestimmte Analyse- und Probenahmeverfahren für verbindlich erklären.1
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 27. Mai 2020, in Kraft seit 1. Juli 2020 (AS 2020 2229). ↩
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