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Kommentare: Art. 117 | Omnilex
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Art. 117
832.311.141
BauAV
Federal Council Ordinance
01.01.2022
Originalquelle
Elektrische Anschlüsse über Dachständer, die im Arbeitsbereich verlaufen, sind von der Stromzuführung abzutrennen oder gegen Berührung zu sichern.
Vor der Arbeitsaufnahme im Bereich von elektrischen Anschlüssen über Dachständer ist der Leitungseigentümer zu benachrichtigen.
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BauAV · Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
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