832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Für die Versorgung von Baustellen mit Energie sind die gesetzlichen Vorschriften und die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Für Steckdosen mit einer Nennstromstärke von höchstens 32 A, die zum Anschluss beweglicher Geräte dienen, ist eine Fehlerstromschutzschaltung mit maximal 30 mA Nennauslösestrom obligatorisch.
Stromkreise zur Versorgung von Steckdosen mit einem Bemessungsstrom von mehr als 32 A müssen durch Fehlerstromschutzeinrichtungen geschützt sein.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.