832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen bei allen Arbeiten, bei denen sie durch herunterfallende Gegenstände oder Materialien gefährdet werden können, einen Schutzhelm tragen.
In jedem Fall ist ein Schutzhelm zu tragen:
bei Hochbau- und Brückenbauarbeiten bis zum Abschluss des Rohbaus;
bei Arbeiten im Bereich von Kranen*,* Aushubgeräten und Spezialtiefbaumaschinen;
beim Graben- und Schachtbau sowie beim Erstellen von Baugruben;
in Steinbrüchen;
bei Untertagarbeiten, mit Ausnahme von Installationsarbeiten in Technikräumen, bei denen eine Gefährdung durch herunterfallende Gegenstände oder Materialien ausgeschlossen werden kann;
bei Sprengarbeiten;
bei Rückbau- oder Abbrucharbeiten;
bei Gerüstbauarbeiten;
bei Arbeiten an und in Rohrleitungen.
In jedem Fall ist ein Schutzhelm mit Kinnband zu tragen:
bei Arbeiten mit einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Seilsicherung);
bei Arbeiten am hängenden Seil;
bei Arbeiten im Bereich von Helikoptern.
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