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Kommentare: Art. 87 | Omnilex
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832.311.141
BauAV
Federal Council Ordinance
01.01.2022
Originalquelle
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Untertagarbeiten mindestens 14 Tage vor der Ausführung der Suva zu melden.
Von der Meldepflicht ausgenommen sind Kontrollarbeiten und kleinere Unterhaltsarbeiten an und in bestehenden Tunnels.
Die Arbeitgeber müssen die von der Suva zur Verfügung gestellten Formulare benützen.
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BauAV · Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten
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