Es ist eine redundante Energieversorgung einzurichten, um sicherzustellen, dass folgende Anlagen jederzeit mit Energie versorgt werden:
- Schachtbefahranlagen;
- Erdgaswarnanlagen;
- Kommunikationseinrichtungen;
- Anlagen zur Erzeugung von Druckluft bei Arbeiten unter Überdruck;
- Lüfter bei Erdgasgefährdung;
- Beleuchtungen;
- Pumpen bei Gefährdung durch geflutete Flucht- und Rettungswege.