832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Vor Beginn von Untertagarbeiten muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.
Räume, in denen gearbeitet wird, müssen belüftet werden.
Der Zugang zu nicht belüfteten Räumen ist verboten.
In Ausnahmefällen, in denen der Zugang zu nicht belüfteten Räumen nicht vermeidbar ist, muss die Luftqualität ununterbrochen messtechnisch überwacht werden.
In durchgeschlagenen Bauwerken, die nicht künstlich belüftet werden, muss die Luftqualität ununterbrochen messtechnisch überwacht werden.
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