832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Für die Dauer der Arbeiten in Tunnels bei laufendem Bahn- oder Strassenverkehr ist durch geeignete Massnahmen sicherzustellen, dass keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch vorbeifahrende Züge oder Fahrzeuge gefährdet werden.
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