834.11EOVFederal Council Ordinance01.07.2005Originalquelle
(Art. 16c Abs. 3 EOG)
Der Nachweis, dass das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben muss, ist durch ein Arztzeugnis zu erbringen.
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