834.11EOVFederal Council Ordinance01.07.2005Originalquelle
(Art. 16w EOG)
Die Entschädigung wird aufgrund des letzten vor dem Tag der Aufnahme des Kindes zur Adoption erzielten und auf den Tag umgerechneten massgebenden Lohns berechnet. Für die Umrechnung werden Tage nicht berücksichtigt, an denen die anspruchsberechtigte Person kein oder nur ein vermindertes Einkommen erzielt hat wegen:
Krankheit;
Unfall;
Arbeitslosigkeit;
Dienst im Sinne von Artikel 1a EOG;
1 Mutterschaftsurlaub im Sinne von Artikel 329f OR2oder Urlaub des andern Elternteils im Sinne von Artikel 329g oder 329gbisOR;
Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes im Sinne von Artikel 16o EOG;
Aufnahme eines weniger als vier Jahre alten Kindes zur Adoption;
anderer Gründe, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind.
Die Artikel 5 und 6 sind sinngemäss anwendbar.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Nov. 2023 (Taggelder für den hinterlassenen Elternteil), in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 756). ↩