Der Bund leistet Vorschüsse von höchstens 80 Prozent auf die jährlich zu erwartenden Verwaltungskosten und Verlustbeiträge. Er kann vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber der Bürgschaftsorganisation mit deren Ansprüchen auf Übernahme der Verwaltungskosten und Verlustbeiträge verrechnen.
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