Die Fondsleitung und die SICAV dürfen Geschäfte mit Derivaten tätigen, sofern:
diese Geschäfte nicht zu einer Veränderung des Anlagecharakters des Effektenfonds führen;
sie über eine geeignete Organisation und ein adäquates Risikomanagement verfügen;
die mit der Abwicklung und der Überwachung betrauten Personen qualifiziert sind und die Wirkungsweise der eingesetzten Derivate jederzeit verstehen und nachvollziehen können.
Das Gesamtengagement aus Geschäften mit Derivaten darf einen bestimmten Prozentsatz des Nettofondsvermögens nicht übersteigen. Engagements aus Geschäften mit Derivaten sind auf die gesetzlichen und reglementarischen Höchstlimiten, namentlich auf die Risikoverteilung, anzurechnen.
Der Bundesrat legt den Prozentsatz fest. Die FINMA regelt die Einzelheiten.
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