Der Nettoinventarwert der offenen kollektiven Kapitalanlage wird zum Verkehrswert am Ende des Rechnungsjahres sowie für jeden Tag berechnet, an dem Anteile ausgegeben oder zurückgenommen werden.
Der Nettoinventarwert pro Anteil ergibt sich aus dem Verkehrswert der Anlagen, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten, dividiert durch die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile.
Die FINMA kann eine von Absatz 2 abweichende Methode zur Berechnung des Nettoinventarwertes oder der Nettoinventarwerte zulassen, soweit diese internationalen Standards entspricht und der Schutzzweck des Gesetzes dadurch nicht gefährdet wird.
Die Fondsleitung und die SICAV veröffentlichen die Nettoinventarwerte in regelmässigen Abständen.
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