1 commentary
Par consommation propre (alimentation auxiliaire) au sens de l'art. 11 al. 2 OEneR, il convient de ne prendre en compte que l'énergie que l'installation consomme directement dans le cadre de la production d'électricité. Une production séparée de chaleur qui ne sert pas à la production d'électricité (p. ex. un circuit d'huile thermique) ne réduit pas l'encouragement tel qu'il résulte des documents sous-jacents.
“Das EnG verfolgt den Übergang hin zu einer Energieversorgung, die stärker auf der Nutzung (einheimischer) erneuerbarer Energien gründet (Art. 1 Abs. 2 Bst. c EnG). Nach der Botschaft des Bundesrates soll mit dem sukzessiven Wegfall der Elektrizität aus Kernkraft die Nutzung der erneuerbaren Energien zur Stromproduktion im Zentrum stehen. Dazu gehört nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers auch die Biomasse (inkl. Holz; vgl. Botschaft des Bundesrates vom 4. September 2013, BBl 2013 7658 f.). Es findet sich in den Materialien jedoch kein Hinweis darauf, dass eine Energieanlage die mit demselben Kessel für einen separaten Thermoöl-Kreislauf auch Wärme produziert, welche nicht für die Stromproduktion benötigt wird, nicht förderungswürdig wäre. Eine solche Auslegung würde vielmehr dazu führen, dass der Übergang zu einer stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energien erschwert würde, da ein Abzug für die Hilfsspeisung erfolgt, der mit der Strom- und der Wärmeproduktion im Sinne des EnG nicht im Zusammenhang steht. Nach dem Gesagten ist Art. 11 Abs. 2 EnFV daher derart zu verstehen, dass nur die von der Energieanlage im Rahmen der Elektrizitätsproduktion selber verbrauchte Energie als Eigenbedarf (= Hilfsspeisung) zu berücksichtigen ist.”
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