142.201VZAEFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die nicht vom Geltungsbereich des Abkommens über die erworbenen Rechte1erfasst werden, können die Kantone Aufenthaltsbewilligungen im Rahmen der Höchstzahlen nach Anhang 2 Ziffern 7 und 8 erteilen.