Wer Krankheitserreger im Versuch freisetzen oder in Verkehr bringen will, braucht dafür eine Bewilligung des Bundes.
Der Bundesrat regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung der Bewilligung sowie die Information der Öffentlichkeit über Freisetzungsversuche.
Er kann für bestimmte Krankheitserreger Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen, wenn nach dem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung eine Gefährdung der Gesundheit ausgeschlossen ist.
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