Der Bundesrat verfügt über ein Einsatzorgan für Ereignisse, die eine besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit hervorrufen können, insbesondere zur Bewältigung einer besonderen oder ausserordentlichen Lage.
Das Einsatzorgan hat folgende Aufgaben:
Es berät den Bundesrat.
Es unterstützt den Bund und die Kantone bei der Koordination der Massnahmen.
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