832.202UVVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle
Der Versicherer erbringt seine Leistungen auch für Körperschädigungen, die der Versicherte durch von ihm angeordnete oder sonst wie notwendig gewordene medizinische Abklärungsuntersuchungen erleidet.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.