832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, der Suva mindestens 14 Tage vor der Ausführung den Abbau im Freien von Gestein von über 5000 m3pro Abbaustelle zu melden.
Sie müssen die von der Suva zur Verfügung gestellten Formulare benützen.
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