832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Vor Beginn der Arbeiten zum Abbau von Gestein, Kies und Sand ist ein Abbauplan zu erstellen.
Der Abbauplan muss den Lagerungs- und Schichtverhältnissen sowie der Standfestigkeit des abzubauenden Materials Rechnung tragen und die maximalen Böschungsneigungen festlegen.
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