832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Vor Wiederaufnahme der Arbeiten nach Arbeitsunterbrüchen sind überhängende Partien, namentlich solche, die durch Witterungseinflüsse entstanden sind, abzubauen und ist loses Material aus der Böschung zu entfernen.
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