Für folgende Arbeiten dürfen nur Arbeitsgerüste mit folgender minimalen Tragfähigkeit und Belagsbreite verwendet werden:
| Nutzlast in kN pro m2 | Minimale Belagsbreite (auch zwischen Ständern) | Gerüstbezeichnung |
|---|
Arbeiten mit leichtem Material wie Verputz- oder Malerarbeiten | 2,00 | 60 cm | leichtes Arbeitsgerüst wie Verputz- oder Malergerüst |
| Arbeiten mit Materiallagerung wie Maurerarbeiten | 3,00 | 90 cm | schweres Arbeitsgerüst wie Maurergerüst |
Arbeiten mit schwerem Material wie das Versetzen von Fertigelementen | 4,50 | 90 cm | besonders schweres Arbeitsgerüst wie Steinhauergerüst |