832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Ein Spenglergang ist ein Gerüstgang, der das sichere Arbeiten am Dachrand ermöglicht.
Bei Absturzhöhen ab der Traufe oder ab dem Flachdachrand von mehr als 2 m ist maximal 1 m unterhalb der Traufe oder des Flachdachrandes ein Spenglergang zu erstellen.
Der Belag des Spenglergangs ist für eine dynamische Beanspruchung wie bei einem Sturz vom Dach zu bemessen.
Der Seitenschutz des Spenglergangs muss mindestens 60 cm von der fertigen Dachtraufe oder der Aussenkante des Daches entfernt stehen. Der oberste Holm muss mindestens 80 cm oberhalb des Dachrandes liegen.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.