832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Die Böschungsneigungen der Wände von Gräben und Baugruben sind der Standfestigkeit des Baugrunds anzupassen.
Wird die Standfestigkeit des Baugrunds durch äussere Einflüsse wie starke Niederschläge, Tauwetter, Lasten oder Erschütterungen beeinträchtigt, so sind geeignete Massnahmen zu treffen.
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