Gegen das Überfahren von Graben-, Schacht- und Baugrubenrändern sowie von Böschungskanten sind im Bereich von Fahrbahnen und Kippstellen die geeigneten Massnahmen zu treffen, namentlich durch:
- Geschwindigkeitsbegrenzungen;
- eine geeignete Verkehrsführung mit Signalisationen;
- Abschrankungen und Radabweiser.