832.311.141BauAVFederal Council Ordinance01.01.2022Originalquelle
Überhänge an den Böschungen oder Grabenwänden sind unverzüglich zu beseitigen.
Freigelegte Gegenstände wie Bauwerksteile, Werkleitungen, Randsteine, Belagsteile, Findlinge, lose Steine, Bäume und Sträucher sind zu entfernen oder zu sichern.
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