Spezialistinnen und Spezialisten für Asbestsanierungen müssen namentlich Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen können:
- Grundkenntnisse in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz;
- Methode der staubarmen Entfernung von asbesthaltigen Materialien;
- sachgerechte Verwendung der persönlichen Schutzausrüstungen und der anderen Arbeitsmittel;
- Erstellen eines Arbeitsplans;
- Führen eines Baustellentagebuches;
- Führen und Instruieren von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf Baustellen.