Die Auftraggeberinnen bewahren die massgeblichen Unterlagen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren während mindestens drei Jahren ab rechtskräftigem Zuschlag auf.
Zu den aufzubewahrenden Unterlagen gehören:
die Ausschreibung;
die Ausschreibungsunterlagen;
das Protokoll der Angebotsöffnung;
die Korrespondenz über das Vergabeverfahren;
die Bereinigungsprotokolle;
Verfügungen im Rahmen des Vergabeverfahrens;
das berücksichtigte Angebot;
Daten zur Rückverfolgbarkeit der elektronischen Abwicklung einer Beschaffung;
Dokumentationen über im Staatsvertragsbereich freihändig vergebene öffentliche Aufträge.
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